AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
Haftungsausschluss
Das von uns erstellte Leistungsverzeichnis darf nicht an Dritte weitergegeben oder zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Insbesondere übernehmen wir keine Planungshaftung für unser Angebot.
Gewährleistung
Wir geben auf unsere Abdichtungsarbeiten die Gewährleistung auf Dichtigkeit und Funktion für die Dauer von 5 Jahren. Die Firma Dr-Dicht GmbH haftet nicht für Schäden, die bereits vor Durchführung der Werkarbeiten vorhanden waren und deren Beseitigung uns nicht in Auftrag gegeben worden sind. Bei Teilsanierungen gilt die Gewährleistung nur für die sanierten Bereiche. Die Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Vorbereitende Leistungen des Auftraggebers
Vorbereitende Demontagearbeiten der Installationen von Heizung-, Sanitär-, oder Elektroleitungen im Arbeitsbereich müssen vorab durch ein Fachunternehmen ausgeführt und später wieder hergestellt werden. Die Lage von Installationen ist uns vom Auftraggeber anzugeben. Beschädigungen nicht angezeigter Installationen gehen nicht zu unseren Lasten.
Abrechnung/Zusatzarbeit
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich vor Ort ausgeführten Mengen. Zusatz- und Mehrarbeiten, die nicht im Auftrag enthalten sind, werden nur nach Absprache und Auftragserteilung ausgeführt und zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei der Verlegung von Platten- und Pflasterbelägen im Außenbereich ist ein nachträgliches Absacken des Erdreichs insbesondere bei Verfüllung mit vor Ort befindlichem Erdreich nicht auszuschließen. Nachträgliche Anpassungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Gerüste und Arbeitsbühnen
Gerüste, Materialaufzüge und Arbeitsbühnen werden von uns nur gestellt, wenn dies im Angebotstext ausdrücklich vermerkt ist. Die Zufahrt von Arbeitsbühnen zum Arbeitsbereich muss durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Für eventuell durch die Arbeitsbühne verursachte Schäden haften wir nicht.
Revisionspläne und Genehmigungen
Angaben über die Lage von Versorgungsleitungen sind vom Auftraggeber einzuholen. Für Schäden an nicht angezeigten Leitungen übernehmen wir keine Haftung. Das Einholen von Sperrgenehmigungen für öffentliche Flächen sowie Baustellenabsperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nicht in unserem Leistungsumfang enthalten.
Strom-/Wasseranschlüsse
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung. Die Kosten für Wasserund Stromverbrauch gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Wir behalten uns vor, Teilleistungen entsprechend dem Bauablauf pauschal in Rechnung zu stellen. Eine Massenaufstellung erfolgt mit der Endrechnung.
Widerrufsrecht
Für den Widerruf eines Vertrages gilt § 312 BGB. Bei Auftragserteilung während eines Ortstermins beim Kunden gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 355 BGB.
Gerichtsstand
Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Unternehmern ist der Gerichtsstand ausschließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Firma Dr-Dicht GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind dann verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die ihrem Willen am nächsten kommt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind dann verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die ihrem Willen am nächsten kommt.
Stand 01.12.2019
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